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Rechtssicherheit ist keine Zauberei.
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Webseiten - Check - Infos

Der Webseiten-Check erhöht Ihre Rechtssicherheit. 

auge
Webseiten stehen unter ständiger Beobachtung und werden von Marken- und Lizenzinhabern, beauftragen Anwälten, Datenschützern, Verbraucherverbänden oder Konkurrenten und anderen gezielt nach Rechtsverstößen durchsucht. Im Internet kann sich keine Webseite verstecken, die in Suchmaschinen gelistet ist. Einzelne Rechts- und Wettbewerbsverstöße können so leicht entdeckt werden.

Geschütze Marken und andere Rechte werden regelmäßig überwacht und die Firmen, die sich diese Überwachung bezahlen lassen, haben ein erhebliches Interesse daran, Markenmissbrauch und andere Rechtsverletzungen, aufzudecken. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Seitenbetreiber überhaupt wusste, dass er die Rechte anderer verletzt. Meist kennen Webseitenbetreiber die Marken, Namen, Lizenzen oder anderen Rechte, die sie verletzen, nicht. Das ist aber keine Entschuldigung und befreit nicht vor Schadensersatz und Kosten. Das Interesse der Markeninhaber liegt beispielsweise darin, ihre Marke vor "Verwässerung" zu schützen und das Interesse der Personen und Firmen, die Marken oder andere Rechte überwachen, liegt darin, erfolgreich tätig zu sein und mit dieser Arbeit Geld zu verdienen. Deshalb werden Rechtsverstöße durch Internetseiten meist nicht zufällig entdeckt, sondern sie sind das Ergebnis einer entsprechenden Suchmaschinenrecherche . Dies mag auch ein Grund dafür sein, warum teilweise weniger Interesse an Aufklärung, als an Aufdeckung besteht. Nur mit Letzterer lässt sich Geld verdienen. In diesem Zusammenhang rechtfertigt sich auch der Begriff "Abmahnfalle".

Das tückische an "Abmahnfallen" ist, dass regelmäßig neue entstehen können. Was gestern noch unbeanstandet blieb, kann morgen schon verfolgt werden. Dies zeigt auch mal wieder anschaulich die Abmahnwelle gegen Betreiber von Songtext-Websites. Lange Zeit blieb das Veröffentlichen von Liedtexten unbeanstandet und es haben sich zahlreiche Songtextseiten im Web etabliert. Erst seit dem Frühjahr 2005 wird massiv gegen die Veröffentlichung von Songtexten vorgegangen. Bis dahin war das ungenehmigte Veröffentlichen der Liedtexte zwar auch schon urheberrechtswidrig, aber es hatte offenbar niemand wirklich gestört. Erst durch Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der "Abwehr" dieser Urheberrechtsverstöße wurde diese Abmahnwelle losgetreten. Auch hier wurden innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Webseitenbetreiber - ohne Vorwarnung - kostenpflichtig abgemahnt.

Derartige Abmahnwellen können auch entstehen, wenn Gesetze neu erlassen (Impressumspflicht) oder geändert werden (2003 - Änderung des Urhebergesetzes: Abmahnung für Kopiersoftware) oder neue Urteile verkündet werden, die eine Rechtslage anders als in der Vergangenheit beurteilen oder erstmalig eine unklare Rechtslage richterlich bewerten.

abschreiben

Deshalb ist es auch kein ausreichender Schutz, wenn man als Webmaster schaut, was die anderen machen. Gerade im Internet wird viel zu häufig sinnlos abgeschrieben. Umso ärgerlicher, wenn dabei Fehler abgeschrieben werden.


 

 

Als Anwalt, der seit Jahren im Onlinerecht tätig ist, kenne ich die Abmahnfallen der Vergangenheit und habe ein entsprechendes Gespür für die Gefahrenquellen. Deshalb wundere ich mich nicht selten über die Leichfertigkeit mancher Seitenbetreiber. Hier möchte ich Hilfestellungen geben und die Abmahngefahr reduzieren helfen. 

Höchste Aufmerksamkeit ist regelmäßig auf Domains, Marken, Fotos, Grafiken und Multimediadateien zu legen. Diese werden von manchen Seitenbetreibern noch zu häufig leichtfertig verwendet. Oft ohne böse Absicht und in dem Gedanken: "Was ich einmal für Geld erworben habe, kann ich auch beliebig nutzen." Im Kontrast zu dieser Leichtfertigkeit steht die Konsequenz mit der die jeweiligen Rechteinhaber ihre Schutzrechte durchsetzen. Hier wird nicht mehr mit dem erhobenen Zeigefinger gedroht, sondern häufig sofort "scharf geschossen". Es erfolgen also keine einfachen Aufforderungen zur Unterlassung oder höfliche Hinweise, sondern in der Regel anwaltliche Abmahnungen, die sofort zu einer Zahlungspflicht führen.

Linkempfehlungen:

Daneben existieren gerade im Onlinerecht häufig unbekannte Rechtsvorschriften, die selbst bei Rechtsanwälten, insbesondere außerhalb dieser Spezialisierung, eher selten auf dem Schreibtisch liegen (TDG, MDStV, BGB-InfoV, TKV, BDSG, ...).

Es genügt hier nicht Sekundärinformationen aus Foren oder vom "Hörensagen" anzuwenden: So kann man sich zwar vorab erstmal allgemeine Informationen verschaffen, Rechtssicherheit erlangt man aber nur durch sichere Kenntnis und konsequente Anwendung der rechtlichen Vorgaben, weshalb eine anwaltliche Prüfung meist der einfachste und günstigste Weg dahin ist.

Eine der wichtigsten Vorschriften und dennoch wohl am häufigsten unbeachtet oder falsch umgesetzt ist die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht).

Die nächste Stufe der rechtlichen Sorgfaltspflichten werden betreten, sobald Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet angeboten und verkauft werden. Hier gilt es die gesetzlichen Vorschriften für den Fernabsatz einzuhalten und insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften zu beachten. Fehler in den Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsordnungen oder Verkaufs- und Lieferbedingungen führen häufig nicht nur zur Unwirksamkeit manch erwünschter Regelung, sondern auch dazu, das Sie von Verbraucherschutzverbänden und -vereinen - wiederum kostenpflichtig - auf diese Fehler hingewiesen werden.

Das Internet und formulargebundene Datenbanken verleiten oft zur massenhaften Sammlung von Kunden- und Adressaten. Schon die Bestellung eines einfachen Newsletters erfordert das Speichern von personenbezogenen Daten. Ein leichtfertiger Umgang mit dem Datenschutz verärgert aber nicht nur Ihre Kunden, sondern auch die Datenschützer des Bundes und der Länder. Barrierefreiheit ist zwar noch keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen des Privatrechts, aber sie sollte zumindest im Sinne der Kundenfreundlichkeit angestrebt werden. Die Beachtung strafrechtlicher Vorschriften ist hingegen unternehmerische Pflicht.

 

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Geprüfte Webseiten können das Prüf-Logo einbinden. Dazu können Sie die Grafikdatei auf Ihrem Server speichern und wie gewohnt einbinden und mit meiner Website "http://www.ra-grasse.de" verlinken. Oder Sie verwenden dazu nachfolgenden Code.
 

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