|
Webseiten - Check - Infos
Der Webseiten-Check erhöht Ihre
Rechtssicherheit.

Webseiten stehen unter ständiger Beobachtung und werden von
Marken- und Lizenzinhabern, beauftragen
Anwälten, Datenschützern, Verbraucherverbänden oder Konkurrenten und
anderen gezielt nach Rechtsverstößen durchsucht. Im Internet kann
sich keine Webseite verstecken, die in Suchmaschinen gelistet ist.
Einzelne Rechts- und Wettbewerbsverstöße können so leicht entdeckt
werden.
Geschütze Marken und andere
Rechte werden regelmäßig überwacht und die Firmen, die sich diese
Überwachung bezahlen lassen, haben ein erhebliches Interesse daran,
Markenmissbrauch und andere Rechtsverletzungen, aufzudecken. Dabei
ist es gleichgültig, ob ein Seitenbetreiber überhaupt wusste, dass
er die Rechte anderer verletzt. Meist kennen Webseitenbetreiber die
Marken, Namen, Lizenzen oder anderen Rechte, die sie verletzen,
nicht. Das ist aber keine Entschuldigung und befreit nicht vor
Schadensersatz und Kosten. Das Interesse der Markeninhaber liegt
beispielsweise darin, ihre Marke vor "Verwässerung" zu schützen und
das Interesse der Personen und Firmen, die Marken oder andere Rechte
überwachen, liegt darin, erfolgreich tätig zu sein und mit dieser
Arbeit Geld zu verdienen. Deshalb werden Rechtsverstöße durch
Internetseiten meist nicht zufällig entdeckt, sondern sie sind das
Ergebnis einer entsprechenden
Suchmaschinenrecherche
. Dies mag
auch ein Grund dafür sein, warum teilweise weniger Interesse
an Aufklärung, als an Aufdeckung besteht. Nur mit
Letzterer lässt sich Geld verdienen. In diesem Zusammenhang rechtfertigt
sich auch der Begriff "Abmahnfalle".
Das tückische an "Abmahnfallen" ist, dass regelmäßig
neue entstehen können. Was gestern noch
unbeanstandet blieb, kann morgen schon verfolgt werden. Dies zeigt
auch mal wieder anschaulich die Abmahnwelle gegen Betreiber von
Songtext-Websites. Lange Zeit blieb das Veröffentlichen von
Liedtexten unbeanstandet und es haben sich zahlreiche Songtextseiten
im Web etabliert. Erst seit dem Frühjahr 2005 wird massiv gegen die
Veröffentlichung von Songtexten vorgegangen. Bis dahin war das
ungenehmigte Veröffentlichen der Liedtexte zwar auch schon
urheberrechtswidrig, aber es hatte offenbar niemand wirklich
gestört. Erst durch Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der
"Abwehr" dieser Urheberrechtsverstöße wurde diese Abmahnwelle
losgetreten. Auch hier wurden innerhalb kurzer Zeit zahlreiche
Webseitenbetreiber - ohne Vorwarnung -
kostenpflichtig abgemahnt.
Derartige Abmahnwellen können auch entstehen, wenn Gesetze neu
erlassen (Impressumspflicht) oder geändert werden (2003 - Änderung
des Urhebergesetzes: Abmahnung für Kopiersoftware) oder neue Urteile
verkündet werden, die eine Rechtslage anders als in der
Vergangenheit beurteilen oder erstmalig eine unklare Rechtslage
richterlich bewerten.

Deshalb ist es auch kein ausreichender Schutz, wenn man als
Webmaster schaut, was die anderen machen. Gerade im Internet wird
viel zu häufig sinnlos abgeschrieben. Umso ärgerlicher, wenn dabei
Fehler abgeschrieben werden.
Als Anwalt, der seit Jahren im Onlinerecht
tätig
ist, kenne ich die Abmahnfallen der Vergangenheit und habe ein
entsprechendes Gespür für die Gefahrenquellen. Deshalb wundere ich mich
nicht selten über die Leichfertigkeit mancher Seitenbetreiber. Hier
möchte ich Hilfestellungen geben und die Abmahngefahr reduzieren
helfen.
Höchste Aufmerksamkeit ist regelmäßig auf Domains, Marken, Fotos,
Grafiken und Multimediadateien zu legen. Diese werden von manchen
Seitenbetreibern noch zu häufig leichtfertig verwendet. Oft ohne
böse Absicht und in dem Gedanken: "Was ich einmal für Geld erworben
habe, kann ich auch beliebig nutzen." Im Kontrast zu dieser
Leichtfertigkeit steht die Konsequenz mit der die jeweiligen
Rechteinhaber ihre Schutzrechte durchsetzen. Hier wird nicht mehr
mit dem erhobenen Zeigefinger gedroht, sondern häufig sofort "scharf
geschossen". Es erfolgen also keine einfachen Aufforderungen zur
Unterlassung oder höfliche Hinweise, sondern in der Regel
anwaltliche Abmahnungen, die sofort zu einer Zahlungspflicht
führen.
Linkempfehlungen:
Daneben existieren gerade im Onlinerecht häufig unbekannte
Rechtsvorschriften, die
selbst bei Rechtsanwälten, insbesondere außerhalb dieser Spezialisierung,
eher selten auf dem Schreibtisch liegen (TDG, MDStV, BGB-InfoV, TKV,
BDSG,
...).
Es genügt hier nicht Sekundärinformationen aus Foren oder vom
"Hörensagen" anzuwenden: So kann man sich zwar vorab erstmal
allgemeine Informationen verschaffen, Rechtssicherheit erlangt man
aber nur durch sichere Kenntnis und konsequente Anwendung der
rechtlichen Vorgaben, weshalb eine anwaltliche Prüfung meist der
einfachste und günstigste Weg dahin ist.
Eine der wichtigsten Vorschriften und dennoch wohl am häufigsten unbeachtet oder
falsch umgesetzt ist die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung
(Impressumspflicht).
Die nächste Stufe der rechtlichen Sorgfaltspflichten werden betreten,
sobald Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet angeboten und verkauft
werden. Hier gilt es die gesetzlichen Vorschriften für den Fernabsatz
einzuhalten und insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften zu
beachten. Fehler in den Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsordnungen
oder Verkaufs- und Lieferbedingungen führen häufig nicht nur zur
Unwirksamkeit manch erwünschter Regelung, sondern auch dazu, das Sie von
Verbraucherschutzverbänden und -vereinen - wiederum kostenpflichtig - auf
diese Fehler hingewiesen werden.
Das Internet und formulargebundene Datenbanken verleiten oft zur
massenhaften Sammlung von Kunden- und Adressaten. Schon die
Bestellung eines einfachen Newsletters erfordert das Speichern
von personenbezogenen Daten. Ein leichtfertiger Umgang mit dem
Datenschutz verärgert aber nicht nur Ihre Kunden, sondern auch
die Datenschützer des Bundes und der Länder. Barrierefreiheit
ist zwar noch keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen des
Privatrechts, aber sie sollte zumindest im Sinne der
Kundenfreundlichkeit angestrebt werden. Die Beachtung strafrechtlicher
Vorschriften ist hingegen unternehmerische Pflicht.
|