Rechtsanwalt Grasse, Hannover 
Rechtsanwalt Graße
Schiffgraben 42
30175 Hannover
(0511) 2 28 76 80
Computerrecht - Internetrecht - EDV-Recht - Software/Recht
EDV-Recht / Softwarevertrag
Ich berate Sie in EDV-rechtlichen Angelegenheiten und begleite rechtsberatend Ihre Projekte von
der Angebotserstellung über die Vertragsverhandlungen bis zur Abnahme und dem
laufenden Support. Für Softwarehersteller und -anbieter betreue ich das
Vertragsmanagement und optimiere Ihre rechtliche Risikovorsorge. Ich setze Ihre
Ansprüche als Anwender von Geschäftssoftware durch und wähle hierbei die
geeignetste Eskalationsstufe vom anwaltlichen Forderungsschreiben über die
Aufforderung zur Nachbesserung bis zur klageweise Geltendmachung Ihrer
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche. Daneben biete ich Ihnen Schulungen
Ihrer Marketing- und Vertriebsmitarbeiter insbesondere zu den Themen
"Angebotserstellung - Beratung, Dienst- oder Werkvertrag (Vor- und Nachteile,
Haftungsfallen)"; "Modernes Schuldrecht - Folgen für Ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen", "Der Softwarevertrag und seine verdeckten Risiken";
"IT-Freelancer - und andere Formen der Zusammenarbeit im IT-Projekt".
Internetrecht (überregionale Beratung, bundesweit)
Ich berate Sie im Rahmen Ihres Internetauftritts, Ihres Onlineshops
und/oder Ihrer privaten Homepage zu Fragen des Domainrechts, Markenrechts,
Namensrechts, Wettbewerbsrechts und allen Fragen des Onlinerechts, also dem
Teledienstegesetz, dem Mediendienstestaatsvertrag, dem Fernabsatzrecht usw. Ich
erstelle, überprüfe und optimiere Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
vertraglichen Grundlagen. Schützen Sie sich vor kostenintensiven Abmahnungen!
Gerade der Internetauftritt bietet zahlreiche Angriffsmöglichkeiten" und
versteckte Fußangeln; sei es die unbeabsichtigte oder leichtfertige Verwendung
von Markennamen, der vorschnell angemeldete Domainname, die aus Kartenmaterial
eingescannte Wegebeschreibung oder ein unvollständiges Impressum. Alle vier
Beispiele haben in der Vergangenheit zu unzähligen Abmahnungen geführt und die
Betroffenen zu teilweise sehr teuren Einsicht gebracht, dass Vorbeugen der beste
Schutz ist.
Aber auch die weiten Ebenen des Onlinerechts
sind nicht der "Wilde Westen". Ungerechtfertigte Abmahnungen, die
teilweise nur der ungerechtfertigten Bereicherung oder unlauteren Konkurrentenabwehr dienen, brauchen
Sie sich nicht gefallen zu lassen. Wer sich hier
professionell beraten lässt, sieht einem möglichen Rechtsstreit gelassener entgegen.
Stichwörter:
Softwarevertrag Gewährleistungsanspruch Softwareüberlassungsvertrag Datenschutz Softwarepflegevertrag Projektvertrag Hardwarekaufvertrag Servicevertrag Supportvertrag Wartungsvertrag Hotlinevertrag Providervertrag Freewarevertrag Sharewarevertrag Vertriebsvertrag Schiedsgutachtenabrede ASP-Vertrag Wartungsvertrag Lizenzvertrag Subunternehmervertrag Quellcodevereinbarung Schadensersatz Fernabsatzvertrag e-commerce-Vertrag Disputeantrag Domainrecht Namensrecht Internetrecht Onlinerecht Teledienstegesetz TDG MDStV Impressum Impressumgspflicht Provider Denic Admin C Abmahnung Fernabsatz Fernabsatzgesetz Preisangabenverordnung Markengesetz Markenrecht